Verbotenes Online-Glücksspiel: EuGH stärkt Rückforderungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. April 2026 zugunsten von Spielerinnen und Spielern entschieden: Verlorene Einsätze aus Online-Glücksspielen können zurückgefordert werden, wenn die Angebote am Wohnsitz der Nutzer verboten waren. EU-Recht stehe weder nationalen Glücksspielverboten noch entsprechenden Rückerstattungsklagen entgegen, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Über den konkreten Fall, der dem Urteil zugrunde liegt, ist damit allerdings noch nicht abschließend entschieden.
Anlass war ein Fall aus Deutschland: Ein Spieler hatte zwischen Juni 2019 und Juli 2021 bei zwei maltesischen Online-Anbietern wiederholt Einsätze bei virtuellen Automatenspielen und Wetten auf Lotterieziehungen verloren. Zu dieser Zeit waren Online-Glücksspiele in Deutschland generell untersagt. Der Spieler trat seine Rückforderungsansprüche an eine Gesellschaft ab, die die Unternehmen vor einem maltesischen Gericht verklagte – jenem Gericht, das die zugrundeliegenden Fragen anschließend nach Luxemburg weiterleitete. Die beklagten Anbieter argumentierten, das deutsche Verbot verstoße gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit und ihre maltesische Lizenz müsse auch in Deutschland anerkannt werden. Das Thema war zuvor bereits Gegenstand eines wegweisenden EuGH-Urteils zu einem Fall aus Österreich. Seit einer Reform 2021 sind Online-Glücksspiele in Deutschland mit behördlicher Genehmigung erlaubt.
Grenzen der Dienstleistungsfreiheit bestätigt
Der EuGH erteilte der Argumentation der Anbieter eine Absage. Mitgliedstaaten dürfen die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie zur Bekämpfung von Schwarzmärkten beschränken, betonte das Gericht. Eine ausländische Lizenz – etwa aus Malta – muss demnach nicht automatisch in Deutschland Wirkung entfalten. Eine abschließende Entscheidung im konkreten Fall ist das Urteil trotzdem nicht: Das maltesische Gericht muss die Vorgaben aus Luxemburg nun bei seinem eigenen Urteil berücksichtigen.

Signalwirkung dürften die Aussagen des EuGH aber auch für zahlreiche ähnlich gelagerte Verfahren in Deutschland haben. Der Bundesgerichtshof hatte ein vergleichbares Verfahren bis zur Klärung durch den EuGH ausgesetzt. Nach vergleichbaren Verfahren, etwa jenem, in dem ein Gericht Tipico zur Rückzahlung von 25.600 Euro verpflichtete, wird auch eine anstehende BGH-Verhandlung zur Rückzahlung von Glücksspielverlusten mit Interesse verfolgt. Der Rechtsanwalt Thomas Dünchheim, ein Experte für Glücksspielrecht, schätzt die Erfolgsquote bei Klagen gegen Anbieter ohne deutsche Lizenz bislang als recht hoch ein. Wegen teils erheblicher Rückforderungssummen bestünden vor allem für die Veranstalter hohe finanzielle Risiken, so seine Einschätzung.
Kein Automatismus für Spieler
Das Urteil stärkt die rechtliche Position von Spielerinnen und Spielern, die Verluste aus Zeiten eines nationalen Online-Verbots zurückfordern wollen. Eine automatische Rückzahlung begründet es damit jedoch nicht: Ob und in welchem Umfang Ansprüche tatsächlich durchsetzbar sind, entscheidet weiterhin das jeweils zuständige Gericht im Einzelfall. Für laufende und künftige Verfahren in Deutschland ist die Einordnung aus Luxemburg dennoch ein zentraler Bezugspunkt.
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