Upper Tribunal: Jumpmans Mega-Reel-Freispiele RGD-frei

 
Stylized red and black gaming wheel representing a tribunal ruling on free-spin tax exemptions

Jumpman Gaming, ein zu Super Group gehörendes iGaming-Unternehmen, hat vor dem britischen Upper Tribunal einen Rechtsstreit mit HM Revenue & Customs (HMRC) gewonnen. Durch das Urteil erspart sich das Unternehmen rund £13,2 Millionen beziehungsweise $17,5 Millionen an Abgaben. Das Tribunal entschied, dass Freispiele, die aus der hauseigenen Mega-Reel-Promotion generiert wurden, nicht der britischen Remote Gaming Duty (RGD) unterliegen.

Streit um die Mega-Reel-Promotion

Die Mega-Reel-Promotion erlaubte Kunden, die eine qualifizierende Einzahlung tätigten, einen kostenlosen Spin an einem virtuellen Rad. Dieser Spin gewährte den Spielern anschließend Freispiele für eine Reihe unterschiedlicher Spiele. HMRC vertrat die Auffassung, dass die aus diesem ersten kostenlosen Spin gewonnenen Freispiele als gaming payments zu behandeln seien und damit der RGD unterlägen.

Auf dieser Grundlage versuchte die Behörde, Abgaben für Promotionseinsätze zwischen Juli 2018 und Dezember 2022 einzutreiben. Der Fall reiht sich damit in eine Reihe von Auseinandersetzungen um die finanzielle Belastung britischer Anbieter ein, wie sie auch die Analyse der Folgen britischer Glücksspielsteuererhöhungen von H2 Gambling Capital beschreibt.

Das Gebäude der britischen Steuerbehörde HM Revenue & Customs in London unter einem leicht bewölkten Himmel.
Gebäude der HM Revenue & Customs

Tribunal weist HMRC-Auslegung zurück

Nach Prüfung des Falls kam das Upper Tribunal zu dem Schluss, dass HMRCs Auslegung von Section 159A des Finance Act nicht korrekt war. Die Ausnahme für Freeplay-Promotionen wie den Mega-Reel-Spin gelte demnach auch für zusätzliche Spins, die aus dieser Promotion generiert wurden.

Da das Tribunal den ursprünglichen Mega-Reel-Spin bereits als nicht steuerpflichtig einstufte, seien folglich auch die daraus entstandenen weiteren Spins von der Abgabe ausgenommen. Die Richter merkten zudem an, dass HMRCs Interpretation Anbieter dazu gezwungen hätte, lange Freeplay-Transaktionshistorien lückenlos nachzuverfolgen – ein praktisch kaum handhabbares Unterfangen.

Wie stark Abgaben und steigende Lizenzgebühren für britische Glücksspielanbieter die Bilanzen belasten können, zeigte zuletzt auch der Jahresbericht von FDJ United, der negative Auswirkungen durch Steuererhöhungen offenlegte. Vor diesem Hintergrund liefert das Urteil im Fall Jumpman eine wichtige Orientierung, wie Freeplay-Promotionen steuerlich einzuordnen sind.

HMRC kann noch Berufung einlegen

Die Entscheidung des Upper Tribunal ist zwar ein klarer Erfolg für Jumpman Gaming, jedoch nicht zwangsläufig das letzte Wort in dem Verfahren. HMRC könnte weiterhin versuchen, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Unabhängig vom weiteren Verfahrensverlauf dürfte das Urteil über den Einzelfall hinaus Bedeutung erlangen. Andere Betreiber mit vergleichbaren Freeplay-Promotionen im britischen Markt könnten sich auf die Auslegung des Tribunals berufen, um eigene Abgabenrisiken zu reduzieren.

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