EuGH terminiert Verhandlung im brisanten Tipico-Fall
Bereits seit einigen Jahren sind nun die Fronten verhärtet. Auf der einen Seite geschädigte deutsche Spieler sowie findige Anwälte und auf der anderen im EU-Ausland ansässige Sportwetten und Online Glücksspielanbieter. Im Raum steht dabei eine zentrale Frage, die sich auf den Zeitraum vor dem Inkrafttreten des neuen deutschen Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) 2021 bezieht. Durften ausländische Online Casinos und Buchmacher in Deutschland rechtmäßig ihr Unterhaltungsangebot deutschen Spielern und Sportfans zur Verfügung stellen? Für sie ist die Antwort klar, denn sie beziehen sich auf die EU-Dienstleistungsfreiheit. Der Bundesgerichtshof hat jedoch zumindest Zweifel an dieser Auslegung und hat einen Präzedenzfall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weitergegeben. Dieser hat nun ein Verhandlungsdatum angesetzt.
Worum geht es bei dem vor dem EuGH gelandeten Fall?
Ganz konkret geht es hierbei um einen Kläger aus Deutschland, der im Zeitraum 2013 bis 2018 bei dem damals noch ausschließlich in Malta ansässigen Online Vertreter des Wettanbieters Tipico seine Wettaktivitäten vorgenommen hat. Dabei verlor der Spieler insgesamt die Summe von 3.700 Euro. Diese forderte er zurück, da Tipico zum Zeitpunkt seiner platzierten Wetten lediglich über eine Lizenz des Inselstaates Malta und nicht über die in Deutschland nötige Lizenz verfügte. Somit hätte Tipico seine Online Wetten gar nicht in Deutschland anbieten dürfen und sämtliche Verluste seien zu erstatten.
Tipico sieht die Sache natürlich völlig anders und beruft sich auf eine der Grundsäulen der Europäischen Union. Sein Wettangebot in Deutschland falle unter das EU-Dienstleistungsfreiheitsgesetz, denn zum fraglichen Zeitpunkt habe es in Deutschland noch gar keine für das gesamte Bundesgebiet geltende Lizenz gegeben, die Tipico hätte beantragen können. Der Rechtsstreit zwischen beiden Parteien zieht sich nun schon über mehrere Jahre hin.
Zuerst wurde er vor dem Landgericht Ulm verhandelt. Anschließend folgte ein Revisionsverfahren, welches wiederum zu einem angestrebten Vergleich führte. Da kein Konsens zwischen den Parteien erreicht wurde, musste sich letztendlich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall beschäftigen. Die Urteilsverkündung von Deutschlands höchstem Gericht war für den 25. Juli 2024 angesetzt, führte jedoch ebenfalls zu keinem Ergebnis. Der BGH kam nämlich zu dem Schluss, dass es hier um Unionsrecht gehe und gab den Fall an den EuGH weiter. Dort lag er seitdem, bis ihn der EuGH nun auf die Tagesordnung setzte.
EuGH setzt mit Spannung erwarteten ersten Verhandlungstag an – Branche droht Milliardenrückzahlungen
Am EuGH hat der Fall das Aktenzeichen C-530/24 erhalten und der Prozessbeginn für den Fall mit diesem Aktenzeichen ist kürzlich auf den 24. September 2025 terminiert worden. Der Verhandlungsausgang hat unabhängig von seinem Ausgang weitreichende Folgen, so viel ist bereits jetzt sicher. Sollte der EuGH zugunsten der Glücksspiel- und Wettanbieter entscheiden, dürften zahlreiche Rückforderungsansprüche entsprechend abgewiesen werden. Sollte der EuGH jedoch im Sinne der Spieler entscheiden, dann dürfte es für eine gesamte Branche ungemütlich werden.
So gab der momentane Geschäftsführer von Tipico, Axel Hefner, im April dieses Jahres der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein Interview, indem er auch auf die Situation einging. Er schätzte in diesem Fall die Rückforderungsansprüche allein der Spieler aus Deutschland auf insgesamt ca. 20 Milliarden Euro ein. Sie würden nämlich nicht nur Tipico, sondern auch seine Konkurrenten wie etwa Interwetten betreffen.
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