Österreichisches Recht gilt laut EuGH für maltesische Casinos
Die Kernfrage ist keine neue und hat bereits zahlreiche Gerichte in Österreich beschäftigt. Dürfen oder durften in Malta ansässige und lizenziertet Online Casinos unter dem Deckmantel der Dienstleistungsfreiheit der Europäischen Union (EU) ihr Unterhaltungsangebot österreichischen Spielern legal anbieten? Der oberste österreichische Gerichtshof in Wien sah sich deshalb gezwungen, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg diesbezüglich anzurufen. Dieser sollte sich der Sache annehmen und ein für alle Mal klären, ob die Anbieter gegen das österreichische Recht verstoßen oder sich dank der EU Dienstleistungsfreiheit rechtlich auf sicherem Boden befunden haben. Nun hat sich mit dem Generalanwalt des EuGH erstmalig ein hoher, in den Fall involvierter Jurist des Gerichts dazu geäußert und angedeutet, dass sich eine Entscheidung abzeichnet.
Rechtslage in Österreich eigentlich glasklar und der EuGH könnte dies tatsächlich genauso sehen
Mit Spannung wird das Urteil des EuGH in dieser Sache erwartet. Wird er der Argumentation der österreichischen Kläger folgen oder nicht? Im Mittelpunkt steht die Frage, ob in diesem ganz konkreten Fall Inlandsrecht oder Unionsrecht gilt. Der Generalanwalt des EuGH, Nicholas Emilou, hat sich in kürzlich ziemlich unmissverständlich hierzu geäußert. Für ihn sei die Sache tatsächlich eindeutig. Sämtliche Online Glücksspielanbieter würden dem jeweiligen Landesrecht und nicht dem Recht des Landes unterliegen, wo die Betreiberfirmen registriert oder sie lizenziert wurden.
Im vorliegenden Fall würde dies also bedeuten, dass österreichisches Recht angewendet werden muss. Genauso hat es Nicholas Emilou auch in seinem Schlussantrag festgehalten. Nun muss man dazu wissen, dass der EuGH in seinen Urteilen für gewöhnlich den Schlussanträgen folgt. Der Schaden sei laut Emilou nämlich dort verursacht worden, wo die Glücksspiele genutzt und nicht von wo aus sie angeboten wurden. Da österreichische Spieler also in Österreich spielten, käme die Rom II Verordnung des EU-Rechts zur Anwendung und dies würde wiederum bedeuten, dass die Glücksspiele illegal angeboten wurden.
Klagewelle aus Österreich kommt mit Erstattungsforderungen in Millionenhöhe
Mittlerweile liegen gegen mehrere maltesische Online Glücksspielanbieter Klagen von österreichischen Spielern vor, die allesamt in Österreich zugunsten der Kläger entschieden wurden. Den Anfang machte jedoch eine Einzelklage eines österreichischen Spielers gegen das maltesische Betreiberunternehmen Titanium Brace Marketing Limited. Das Unternehmen hat mittlerweile Insolvenz angemeldet, seine Spiele jedoch jahrelang österreichischen Spielern vollumfänglich zugänglich gemacht. Laut Emilou trägt auch dieser Umstand maßgeblich dazu bei, dass die Empfehlung, österreichisches Recht anzuwenden, zustande kam.
In Österreich ist die Rechtslage hingegen so, dass nur der Bund Glücksspiele anbieten darf. Er kann jedoch Konzessionen vergeben. Im Moment hat ausschließlich die Casinos Austria AG mit ihrem Online Angebot win2day eine solche rechtmäßige österreichische Konzession. Aus diesem Grund ist das Anbieten von Glücksspielen der Titanium Brace Marketing Limited in Österreich als illegal zu betrachten. Es gebe zudem keinerlei Zweifel daran, dass das Unterhaltungsangebot auf Spieler aus Österreich abgestimmt war. Jetzt fehlt nur noch die sogenannte Begründetheitsprüfung durch den EuGH sowie das abschließende Urteil zu diesem Fall.
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