Luxemburg: EuGH prüft deutsches Glücksspielrecht
Seit Jahren zieht sich nun bereits ein Rechtsstreit zwischen einigen europäischen Ländern sowie in Malta ansässigen sowie lizenzierten Online Glücksspielanbietern hin. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob die Wett- und Glücksspielanbieter dabei gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit verstoßen haben oder nicht. Vor allem Spieler aus Deutschland sowie Österreich klagten vermehrt auf Erstattung ihrer Verluste sowie eingezahlten Beträge, da die Betreiberunternehmen ihr Unterhaltungsangebot den Spielern in diesen Ländern zur Verfügung stellten, ohne über eine lokale, sprich deutsche oder österreichische Glücksspiellizenz zu verfügen. Der Fall liegt nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) und dieser hat vor kurzem mit einem Vorabentscheidungsersuchen neue Details veröffentlicht.
Eigentlich sollte der EuGH für Klarheit sorgen, stattdessen gibt es noch mehr Verwirrung
Fast liest sich das vom EuGH veröffentlichte Vorabentscheidungsersuchen wie ein einziges großes Rätsel. Deshalb ist es höchstwahrscheinlich, dass es anstelle einer raschen Lösung zu noch längeren Verzögerungen in dieser Angelegenheit kommen wird. So sieht es auch der mit dem Fall bestens vertraute deutsche Anwalt Claus Hambach der Kanzlei Hambach & Hambach. Für ihn ist klar, dass sämtliche Fälle bis auf weiteres auf Eis gelegt werden müssen. Zumindest so lange, bis der EuGH eine Grundsatzentscheidung darüber trifft, ob das bis 2021 geltende deutsche Glücksspielrecht mit der EU-Dienstleistungsfreiheit vereinbar war oder nicht.
Demnach seien für ihn nun alle Augen auf den nächsten vor dem EuGH verhandelten Fall eines deutschen Spielers gerichtet. Die Verhandlung ist für den 24. September angesetzt und der Beklagte ist niemand Geringeres als der deutsche Online Sportwettengigant Tipico. Der Fall 530/24 war im Mai vom Bundesgerichtshof an den EuGH weitergeleitet worden, da es hierbei grundsätzlich um eben jene zentrale Frage geht. Hat die deutsche gesetzliche Regelung vor 2021 gegen EU-Recht verstoßen oder nicht? Sollte der EuGH im Sinne des klagenden Spielers entscheiden und zu der Erkenntnis kommen, dass das deutsche Recht durchaus mit dem EU-Recht im Einklang steht, kommen auf die Branche Rückzahlungsforderungen in Milliardenhöhe zu.
Was steht in dem kürzlich veröffentlichten Vorabentscheidungsersuchen?
Dennoch finden sich in dem Vorabentscheidungsersuchen durchaus einige hoch interessante Stellen. So kam der mit dem Fall betraute Generalanwalt Nicholas Emiliou in dem Dokument zu der Erkenntnis, dass nationale Gerichte durchaus beurteilen können, ob die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat geltenden Gesetze mit EU-Recht vereinbar sind. Damit geht Emiliou auf die Bedenken eines maltesischen Gerichts ein. Dieses meldete nämlich ausdrücklich Bedenken in der Hinsicht an, ob es verhältnismäßig sei, dass einzelne Länder in Malta lizenzierten Online Casinos den Zugang zu ihren Märkten verwehren. Des weiteren stellt ein maltesisches Gericht sogar grundsätzlich die Zuständigkeit des EuGH für diese Fälle infrage.
In dieser Hinsicht kam der Generalanwalt zu dem Schluss, dass betroffene Spieler keinesfalls EU-Recht missbrauchen würden, wenn sie gegen in Malta ansässige und dort und nicht in ihrem Heimatland lizenzierte Online Glücksspielanbieter Klage einreichen. Besonders schlechte Nachrichten gab es zudem für die beklagten Branchenvertreter, bezüglich der Gültigkeit der zwischen den Spielern und Anbietern geschlossenen Verträge. Nach Ansicht des Generalanwaltes haben Verträge von Anbietern, die nicht über lokale Lizenzen verfügen, nämlich keinerlei vertragsrechtliche Gültigkeit.
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