Tom Goldstein: Neue Vorwürfe gegen den Poker-Anwalt?

 
Poker-Anwalt Tom Goldstein muss sich wegen zahlreicher Vorwürfe verantworten

Die US-amerikanische Bundesanwaltschaft hat die Anklage gegen den bekannten Anwalt und Mitgründer von SCOTUSblog, Tom Goldstein, aktualisiert. Die überarbeitete Fassung enthält keine zusätzlichen Straftatvorwürfe, präzisiert jedoch bestehende Anschuldigungen und ergänzt neue Details zu mutmaßlichen Handlungen im Zeitraum von 2018 bis 2021.

Der Kern der Anklage umfasst weiterhin Steuerhinterziehung, falsche Steuererklärungen, Steuerverweigerung sowie falsche Angaben bei Kreditgesuchen.

Finanztransaktionen und Immobilienkauf im Fokus

Laut den neuen Gerichtsdokumenten sollen Goldstein und seine Ehefrau Amy Howe im März 2021 rund 960.000 US-Dollar aus privaten Rentenkonten abgezogen und zunächst auf das Treuhandkonto (IOLTA) seiner Kanzlei überwiesen haben.

Von dort seien die Gelder auf das Geschäftskonto transferiert und anschließend für den Kauf einer Immobilie in Washington D.C. genutzt worden. Ermittler werten diese Vorgehensweise als Versuch, die Summe vor einem drohenden Pfändungszugriff der US-Steuerbehörde IRS zu schützen.

Die aktualisierte Anklage beschreibt zudem, wie Goldstein in verschiedenen Kontexten widersprüchliche Erklärungen zur Herkunft größerer Geldbeträge abgegeben haben soll. So habe er 2018 gegenüber dem Zoll angegeben, es handle sich um Glücksspielgewinne, während er gegenüber dem IRS dieselbe Summe als Darlehen bezeichnet habe.

Vorwurf der Zeugenbeeinflussung

Neu aufgenommen wurden auch Vorwürfe, wonach Goldstein versucht haben soll, eine Mitarbeiterin seiner Kanzlei davon abzuhalten, mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

Ihm wird zur Last gelegt, ihr finanzielle Anreize wie Kryptowährungen, die Rückzahlung von Studienkrediten und einen Bonus von 10.000 US-Dollar in Aussicht gestellt zu haben. Ziel sei es gewesen, Informationen über eine Person zu erlangen, die fälschlich als Kanzleimitarbeiterin geführt wurde.

Die überarbeitete Anklageschrift weitet den mutmaßlichen Tatzeitraum aus und korrigiert einzelne Angaben. So wird nun angegeben, dass Goldstein 2020, und nicht wie zuvor behauptet 2021, einem Hollywood-Schauspieler geholfen haben soll, Pokergewinne zurückzuerhalten. Das dafür gezahlte Honorar habe er nach Darstellung der Anklage zur Begleichung eigener Glücksspielschulden verwendet.

Insgesamt erstrecken sich die Vorwürfe nun bis März 2021, die erste Anklage hatte dagegen nur Vorgänge bis 2018 umfasst.

Verteidigungsstrategie und weiterer Verlauf

Goldstein hat weiterhin auf „nicht schuldig“ plädiert und mehrfach beantragt, das Verfahren einzustellen. Seine Verteidigung bezeichnet die Anklage als voreilig und in Teilen irreführend. Sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft in Maryland haben sich bislang nicht öffentlich zu den neu aufgenommenen Vorwürfen geäußert.

Der Fall, der in der Poker- und Juristenszene gleichermaßen auf Aufmerksamkeit stößt, geht damit in eine nächste Phase, die ein für alle Mal über Goldsteins Schicksal entscheiden könnte.

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