Schweizer Lotterien spenden Millionen für gemeinnützige Zwecke

 

Im Jahr 2023 haben die Schweizer Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande insgesamt 664,4 Millionen Franken (etwa 710 Millionen Euro) für gemeinnützige Projekte vergeben – letztes Jahr waren es nur rund 610 Millionen. Dies geht aus dem neuesten Bericht der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa hervor, der Ende Oktober herauskam. Das ist im Vergleich zum Vorjahr ein Plus von über zwei Prozent – trotz geringfügig erhöhter Betriebskosten bleibt der Reingewinn damit gleich.

Kultur und Sport als die größten Nutznießer

Die Mehrheit der Ausschüttungen ging an kulturelle und sportliche Initiativen. Die Kulturförderung erhielt fast 250 Millionen Franken, während der Sport mit weiteren 146 Millionen unterstützt wurde. Diese beiden Bereiche zusammen machen 65 Prozent aller Zuwendungen aus. Kulturgüter, die es zu bewahren gilt, erhalten 46 Millionen, während Sozialwesen, Umwelt und Entwicklungshilfe zusammen etwa 74 Millionen Franken erhalten.

Die Aufteilung der Spenden wird am Spielaufkommen der jeweiligen Kantone festgemacht. Somit kommen in dichter bevölkerten Kantonen auch mehr Gelder an – was Sinn ergibt, da hier schließlich auch mehr potentiell Bedürftige leben. Kantone wie Obwalden und Appenzell Innerrhoden bekommen „nur“ 1,3 bzw. 1,9 Millionen Franken ab – in anderen Kantonen kommt da wesentlich mehr zusammen.

Was allerdings klar vorgeschrieben ist, ist die absolute Bedingung der Gemeinnützigkeit. Jeder Rappen muss in ein Projekt fließen, das der Bevölkerung zugute kommt. Gewinn soll mit den Spendengeldern nicht erzielt werden.

Klares und strenges Regelsystem

In der Schweiz ist das System gesetzlich streng reguliert. Die beiden Lotteriegesellschaften haben das Monopol für Grossspiele und sind laut Bundesgesetz über Geldspiele verpflichtet, ihre gesamten Reingewinne für gemeinnützige Zwecke zu nutzen – vor allem in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport und Umwelt. Etwa 55 Prozent der Spieleinsätze fließen als Gewinne an die Spieler zurück; die restlichen Beträge decken zunächst die Betriebskosten, bevor der Reingewinn verteilt wird. Während einige alles im Detail betrachten, sind andere eher ungenau. Die Aufsichtsbehörde hat keine Kompetenz, um direkt auf die konkrete Mittelverwendung in den Kantonen Einfluss zu nehmen.

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