Geplante IP-Sperren: Länder wollen Zugriff erweitern
Die Bundesländer planen eine Verschärfung des Glücksspielstaatsvertrags, um künftig gezielter gegen nicht lizenzierte Online Glücksspielanbieter vorgehen zu können. Im Zentrum steht die Möglichkeit, Internetprovider direkt zur Sperrung von Webseiten zu verpflichten – selbst dann, wenn diese technisch nur den Zugang ermöglichen und nicht für die Inhalte verantwortlich sind.
Bisher war die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) auf Diensteanbieter angewiesen, die im Sinne des Telemediengesetzes für Inhalte verantwortlich sind. Diese Einschränkung soll nun durch eine Änderung des Staatsvertrags aufgehoben werden. Ziel ist es, sogenannte Access-Provider rechtlich zur Zusammenarbeit zu zwingen – ein Schritt, der in der Vergangenheit immer wieder an fehlenden gesetzlichen Grundlagen scheiterte.
Neuer Staatsvertrag soll rechtliche Lücken schließen
Konkret sehen die Länder vor, die bisherige Verantwortlichkeitsvoraussetzung zu streichen. Dadurch könnten künftig auch reine Zugangsanbieter wie Telekom oder Vodafone zu IP-Sperren verpflichtet werden – ohne dass sie selbst Inhalte hosten oder verbreiten. Damit würde die GGL eine neue Handhabe bekommen, um nicht lizenzierte Anbieter vom deutschen Markt fernzuhalten.
Der Entwurf des neuen Staatsvertrags wurde bereits der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt. Kommen aus Brüssel keine Einwände, könnte die Regelung ab Mai 2026 in Kraft treten. Die geplanten Änderungen gelten als Reaktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom März 2025. Dieses hatte IP-Sperren gegenüber Internetprovidern für unzulässig erklärt, solange keine eindeutige gesetzliche Grundlage vorliegt.
Kritik von Juristen und Datenschutz-Experten
Auch wenn die Gesetzesänderung noch nicht beschlossen ist, formiert sich bereits Kritik. Juristen und Netzpolitiker warnen vor möglichen Grundrechtseingriffen. IP-Sperren gelten als problematisch, da sie tief in die Kommunikationsfreiheit eingreifen und technisch oft leicht zu umgehen sind. Auch die Frage der Verhältnismäßigkeit steht im Raum: Ob der Eingriff gerechtfertigt ist, wenn Anbieter etwa nur passive Vermittler sind, bleibt umstritten.
Datenschützer sehen außerdem die Gefahr, dass solche Maßnahmen in andere Bereiche ausstrahlen könnten – etwa bei Streamingseiten, Informationsportalen oder sozialen Netzwerken. Ohne klare Begrenzung und Kontrolle könnte ein Präzedenzfall geschaffen werden, der weit über das Glücksspiel hinausgeht.
Auswirkungen auf Spieler und Anbieter
Sollte der Staatsvertrag wie geplant erweitert werden, könnten sich spürbare Konsequenzen ergeben – insbesondere für Spieler, die auf internationale Plattformen ausweichen. Der Zugriff auf Seiten ohne deutsche Lizenz könnte künftig erschwert oder ganz blockiert werden. Auch Anbieter ohne GGL-Zulassung müssten sich auf einen höheren technischen und regulatorischen Druck einstellen.
Für die legalen Betreiber mit deutscher Lizenz würde das neue Instrument dagegen den Wettbewerbsschutz stärken. Die GGL hätte mit IP-Sperren ein schärferes Mittel in der Hand, um den regulierten Markt gegenüber unkontrollierten Angeboten abzugrenzen.
Wie geht es weiter?
Ob und wie der neue Staatsvertrag tatsächlich in Kraft tritt, hängt vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab. Die Prüfung durch die EU-Kommission ist ein wichtiger Zwischenschritt – ebenso wie mögliche Klagen vor Verwaltungs- oder Verfassungsgerichten. Schon jetzt steht fest: Das Thema Netzsperren im Glücksspielbereich wird die Debatte um Regulierung, Grundrechte und Marktordnung in Deutschland weiter anheizen.
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